Stand: 29.10.2021
Abweichende Absprachen können individuell getroffen werden. Für alle Leistungen des Einzelunternehmers Potzinger Michael (Pintura Tattoos and Art) an Kunden gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Als „wir“ wird das Einzelunternehmen Michael Potzinger (Pintura Tattoos and Art) bezeichnet.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
§ 1 Allgemein
• Wir tätowieren Kunden erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Zum Tätowieren von Kunden, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen wir eine von einem Erziehungsberechtigten unterzeichnete Einverständniserklärung sowie eine Kopie des Personalausweises des Erziehungsberechtigten. Zusätzlich muss beim Tätowiertermin mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend sein.
• Wir behalten uns das Recht vor, Kunden bzw. Aufträge unbegründet abzulehnen.
• Die Tätowierung wird auf der Haut immer anders aussehen als eine Zeichnung. Je nach Hauttyp und Farbe kann es Abweichungen geben. Zudem wird der Tätowierer ggf. das Motiv anatomisch in Form, Größe und Farbe anpassen müssen. Eine exakte Vorschau auf das Ergebnis kann nie simuliert werden.
• Weiters behalten wir uns das Recht vor, Freehand Tattoos anzufertigen, indem eine grobe Skizze auf die Haut gezeichnet wird um Größe, Proportionen und der gleichen zu fixieren, und direkt beim Tätowiervorgang freihand Feinheiten und Details einzubringen die vorhin nicht angezeichnet wurden. Mit dieser künstlerischen Freiheit ermöglichen wir einen individuellen Look dieser unabdingbar ist für abstrakte Tattoos.
§ 2 Geschäftszeiten
• Keine fixen Öffnungszeiten, nur nach Terminvereinbarung.
• Die Tätowierzeiten können von den allgemeinen Geschäftszeiten abweichen.
§ 3 Pflichten des Einzelunternehmens Pintura Tattoos and Art by Michael Potzinger:
• Wir informieren jeden Kunden ausführlich über Pflegehinweise zur Nachbehandlung seines Tattoos. Eine Pflegeanleitung wird vor oder nach dem Tätowieren ausgehändigt und wir stehen jederzeit für Fragen zur Verfügung. Des Weiteren werden Kunden im Vorhinein ausführlich über die Risiken und Faktoren des Tätowierens informiert .
• Wir verwenden ausschließlich steril verpackte Einwegnadeln und sterilisiertes Maschinenzubehör, sowie Einweg- und hygienische Artikel. Des Weiteren benutzen wir nur Tattoo-Farben gemäß der RAPEX-Liste.
• Wir verwenden aussließlich gelistet Desinfektionsmittel des Expertisenverzeichnisses von der österreichischen Gesellschaft für Hygiene, Mikrobiologie und Präventivmedizin.
§ 4 Pflichten des Kunden:
• 24 Stunden vor dem Tätowiertermin sollte der Kunde keinen Tee, Kaffee oder Alkohol getrunken haben, da die Inhaltsstoffe dieser Getränke die Blutgefäße erweitern lässt und man dadurch beim Tätowieren stark bluten könnte und somit die Farbe nicht richtig in die Haut gebracht werden kann. Stattdessen empfehlen wir stilles Wasser oder Saft.
• Wir tätowieren keine Kunden die unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen.
• Der Kunde darf min. 48 Stunden vor dem Tätowiertermin keinen Alkohol oder Drogen zu sich genommen haben, da dadurch dieselben Nebenwir- kungen wie unter Punkt 1 angeführt auftreten können.
• Sollte der Kunde sich nicht daran halten, wird der Tätowiervorgang vor Ort abgebrochen und wir behalten uns das Recht vor, die Materialkosten sowie weitere entstandene Kosten einzubehalten.
• Der Kunde ist verpflichtet, uns über mögliche Allergien, Medikamente oder Krankheiten zu informieren (z.B. HIV, Hepatitis, Epilepsie, etc.)
• Sollte dies nicht passieren, übernehmen wir keinerlei Haftung für Folgeschäden.
§ 5 Preise
• Der Preis für ein Tattoo wird immer individuell festgelegt und kann auch bei zwei gleichen Motiven bei unterschiedlichen Personen abweichen. Hauptsächlich richtet sich der Preis nach Größe, Farbeinsatz, Körperstelle, eventuellen Veränderungen und technischem Grad des Motives.
• Ab einem Tattoowert von € 120 ist das Nachstechen für ein halbes Jahr inklusive.
• Der Mindesttattoowert belauft sich auf € 120, Rabattaktionen stellen eine Ausnahme dar. Nachstechtermine sind innerhalb eines halben Jahres wahrzunehmen. Nach diesem halben Jahr ist das Nachstechen anteilig zu bezahlen, dabei gehen wir von dem ursprünglichen Tattoopreis aus.
• Wir empfehlen, das abgeheilte Tattoo nach ca. 6-8 Wochen dem Tätowierer zu zeigen.
• Sollte es wiederholt auftreten, dass sich ein Kunde mehrere Zeichnungen anfertigen lässt, sich diese aber nicht stechen lässt, behalten wir uns das Recht vor, dem Kunden diese Zeichnungen in Rechnung zu stellen bzw. eine Aufwandsentschädigung zu verlangen.
• Zu unseren Leistungen zählt nicht nur das Tätowieren eines Motives, sondern auch die Beratung des Kunden und die Anfertigung spezieller Zeichnungen für den Kunden. Im Normalfall sind diese Leistungen bereits im Tattoopreis enthalten. In speziellen Fällen, werden diese Leistungen separat in Rechnung gestellt. Wobei die Beratung pro angefangene Stunde abgerechnet wird.
§ 6 Terminabsprache und Bestätigung:
• Bei Terminvereinbarungen wird keine Anzahlung verlangt, allerdingt behalten wir uns das Recht vor, bei Nichterscheines des Tatttootermines ( außer der Termin wurde mind. 48h im Vorhinein schriftlich oder mündlich abgesagt ) 100€ in Rechnung zu stellen.
• Der in Rechnung gestellte Preis des Tattoos ist am Tätowiertag ( also pro Sitzung, bei mehreren Terminen ) fällig und ist nach dem Sitzungsende in bar zu bezahlen.
• Sollte es zu Problemen mit dem Kunden kommen, diese können beispiels- weise Unzuverlässigkeit, Beleidigung oder ähnliches sein, die aus unserer Sicht nicht zu lösen sind, werden wir falls bereits ein Termin ausgemacht wurde diesen stornieren und behalten uns das Recht vor, dem Kunden die Anfertigung einer speziellen Zeichnung sowie die Beratung in Rechnung zu stellen.
§ 7 Der Termin
• Wir bitten darum, dass jeder Kunde pünktlich zum Termin erscheint.
• Sollte das aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, bitten wir um eine rechtzeitige Benachrichtigung.
• Bekommen wir keine Info, dass sich der Kunde verspätet, geben wir jedem Kunden eine halbe Stunde Zeit, doch zu dem vereinbarten Termin zu kommen. Sollte dies nicht der Fall sein, gilt der Termin als nichtig.
• Ein gewisses Maß an Körperhygiene wird vorausgesetzt.
§ 8 Begleitung zum Termin
• Wenn der Kunde gerne eine Begleitperson mitbringen möchte, müssen wir vorab darüber informiert werden und zustimmen.
• Aus Hygienischer Sicht ist es nicht gestattet, die Begleitperson mit in den Eingriffsraum ( Tattooraum ) zu nehmen.
• Kinder sowie Haustiere als Begleitperson sind grundsätzlich nicht erlaubt.
§ 9 Aktionen:
• Neu erstellte Aktionen (beispielsweise Rabattaktionen) können nachträglich nicht auf bereits bestehende Termine angewendet werden.
§ 10 Gutscheine:
• Geschenkgutscheine können zu jedem Betrag bei uns gekauft werden. Gutscheine werden nicht ausbezahlt, auch keine Teilbeträge.
§ 11 Bildrechte
• Die Tattoomotive werden fast ausschließlich selber entworfen, außer der Kunde wünscht ein ganz spezielles Motiv, dessen Vorlage er bereits besorgt hat.
• Selbstgezeichnete Tattoovorlagen sind Eigentum des Einzelunternehmens Michael Potzinger (Pintura Tattoos and Art) und dürfen nur nach Absprache weiterverwendet oder mitgenommen werden.
• Wenn wir das Motiv auf der Haut des Kunden fertig gestellt haben, machen wir davon vor Ort oder bei einem professionellen Shooting ein Foto, das wir für Werbezwecke verwenden dürfen. Der Kunde verzichtet mit der Zustimmung der AGBs auf die Rechte dieses Bildes.
§ 12 Pflege des Tattoos:
• Eine genaue Pflegeanleitung bekommt der Kunde von uns am Tätowiertag mit nach Hause. Unter nachfolgendem Link kann man sich die Pflegeanleitung auch online ansehen. (pintura-tattoo.com/pflege)
• Wir übernehmen keine Haftung für Folgeprobleme, wie z.B. falsche Pflege, falsche Salbe, falscher Sonnenschutz, oder welcher Art auch immer.
• Trotz Einhaltung größtmöglicher Hygiene kann es zu Komplikationen kommen. Allergische Reaktionen und auch entzündliche Reaktionen sind möglich. Auch die Gefahr einer Infektion ist nicht auszuschließen. Zur Vermeidung gehört eine richtige Pflege der Wunde.
• Sollten Komplikationen in Folge einer Tätowierung ärztlich behandelt werden müssen, so übernehmen die Krankenkassen NICHT die Kosten.
• Eine gesundheitlich unbedenkliche Komplikation ist „BlowOut“.
• „BlowOut“ bedeutet, dass die Farbe in der Haut ähnlich wie bei Tinte auf dem Löschpapier „verläuft“.
§ 13 Cover up
• Soweit es sich bei der Tätowierung um ein Cover-Up handelt wird keine Gewähr dafür übernommen dass eine vollständige Abdeckung des zu überdeckenden Tattoos erreicht wird, auch über Jahre hinweg.
• Zugleich wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es aufgrund von Wechselwirkungen zwischen der bereits vorhandenen und der neu einzubringen Tätowierfarbe sowohl zu ästhetisch ungewollten Ergebnissen als auch nicht vorhersehbaren Reaktionen der Haut kommen kann.
• Für die Folgen solcher Interaktionen zwischen dem bereits vorhandenen Tattoo und der Cover-Up Tätowierung kann keine Haftung übernommen werden, es sei denn, sie wurde von dem Tätowierer grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt.
• Auch lässt sich nicht ausschließen, dass ein erfolgreiches Cover-Up mehr Zeit oder mehrere Sitzungen erfordert, als zunächst prognostiziert. Der in einem solchen Fall entstehende Mehraufwand ist vom Kunden zu tragen.
§ 14 Das Nachstechen
• Das Nachstechen ist eine Leistung, die wir dem Kunden bieten um eventuelle Mängel an seinem Tattoo ausbessern zu können.
• Das Nachstechen ist im Preis wie bei § 5 beschrieben inkl. und somit innerhalb eines halben Jahres für den Kunden KOSTENLOS.
• Diese Garantie erlischt jedoch, wenn offensichtlich ist, dass die Tätowie- rung nicht einwandfrei gepflegt wurde oder ein anderes Pflegeprodukt genutzt wurde als von uns verschrieben und dadurch beispielsweise Farbverlust entstanden ist.
• Sie erlischt auch, wenn der Kunde einen Termin zum Nachstechen hat, diesen aber nicht wahrnimmt oder erst verspätet absagt.
• Wenn die Frist für das kostenlose Nachstechen überschritten wird, bieten wir jedem Kunden die Möglichkeit, das Tattoo trotzdem bei uns nachstechen zu lassen. In diesem Fall muss der Kunde aber anteilig für das Nachstechen zahlen.
• Der Preis für dieses Nachstechen setzt sich aus dem dafür benötigten Zeitaufwand zusammen.
§ 15 Die Fertigstellung des Tattoos
• Wenn der Kunde die Sitzung vor der Hälfte der Sitzungsdauer abbrechen sollte, erlauben wir uns eine Entschädigung der vollen Sitzung einzufordern.
§ 16 Datenschutz
• Vor dem Tätowieren ist eine Einwilligungserklärung auszufüllen, in der alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten sind. Das Einzelunternhemen Pintura Tattoos and Art by Michael Potzinger verpflichtet sich, diese Daten nur für den Zweck der zu erbringenden Dienstleistung unter Berücksichtigung der Datenschutzklauseln einzusetzen und die Daten nicht an Dritte oder außenstehende Personen weiterzugeben ohne schriftliche Einwilligung des Kunden.
• Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung. (pintura-tattoo.com/datenschutz)
§ 17 Haftungausschluss
• Hier finden Sie den Haftungsausschluss. pintura-tattoo.com/haftung
• Der Kunde erklärt sich mit der Unterzeichnung der Einverständniserklärung mit den AGBs einverstanden und bestätigt somit den Vertragsabschluss.
• Weiterhin verzichtet der Kunde bei auftretenden Komplikationen, Schadensersatzansprüche oder andere dadurch anfallende Kosten jeglicher Art gegen das Einzelunternehmen Michael Potzinger (Pintura Tattoos and Art), den Tattoo Artists sowie den Lieferanten des Kleinunternehmens geltend zu machen.